
Folgende Bewilligungsbescheide im Rahmen der Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 wurde bewilligt:
Errichtung eines Löschwasserspeichers im OT Borstendorf mit Gesamtausgaben in Höhe von 61.244,66 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 39.809,03 Euro. Diese Maßnahme beinhaltet die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserspeichers mit einem Inhalt von 100 m³. Die vorgesehene Fläche liegt in der Floßmühle auf dem Flurstück 822/2 der Gemarkung Borstendorf.
Errichtung eines Löschwasserspeichers im OT Waldkirchen/Erzgeb. mit Gesamtausgaben in Höhe von 53.289,87 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 34.638,42 Euro. Diese Maßnahme beinhaltet die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserspeichers mit einem Inhalt von 100 m³. Die vorgesehene Fläche liegt im Bereich der Hauptstraße, Flurstück 20/c der Gemarkung Waldkirchen.
Errichtung eines Löschwasserspeichers an der Hauptstraße in Börnichen/Erzgeb. mit Gesamtausgaben in Höhe von 53.023,31 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 34.465,15 Euro. Diese Maßnahme beinhaltet die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserspeichers mit einem Inhalt von 100 m³. Die vorgesehene Fläche liegt neben den Parkflächen am Sportplatz, auf dem Flurstück 173/7 der Gemarkung Börnichen.
Errichtung eines Löschwasserspeichers am Huthain in Börnichen/Erzgeb. mit Gesamtausgaben in Höhe von 62.505,64 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 40.628,67 Euro. Diese Maßnahme beinhaltet die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserspeichers mit einem Inhalt von 100 m³. Die vorgesehene Fläche liegt im Bereich der Gemeindestraße Huthain an einer Ausweichbucht in der Gemeinde Börnichen/Erzgeb..
Erneuerung der Straßenbeleuchtung Grete-Wendt- und Gerichtsstraße im OT Grünhainichen mit Gesamtausgaben in Höhe von 29.714,30 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 19.314,30 Euro. Diese Maßnahme beinhaltet die Modernisierung der Straßenbeleuchtung auf der Gerichtsstraße mit 2 neuen Lichtpunkten und auf der Grete-Wendt-Straße mit 19 neuen Lichtpunkten einschließlich der Verlegungsarbeiten von Kabeln sowie die Demontage vorhandener Masten und die Errichtung neuer Masten in Grünhainichen.
Anmerkung: diese Maßnahmen bzw. Bewilligungen basieren auf Anträgen der Verwaltung aus dem Jahr 2020.
Folgende Bewilligungsbescheide im Rahmen der Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 wurde bewilligt (veröffentlicht am 08.01.2020):
Sanierung der Totenhalle im OT Grünhainichen mit Gesamtausgaben in Höhe von 17.005,46 Euro. Der Fördersatz von 60% beträgt 10.203,28 Euro. Die Sanierung der Totenhalle beinhaltet die Instandsetzung der vorhandenen Dacheindeckung, Erneuerung der Fenster sowie Aufarbeitung der Türen. Im Inneren des Gebäudes wird der Fußboden neu aufgebaut und an den Wänden erfolgen entsprechende Putz- bzw. Malerarbeiten.
Sanierung der Totenhalle in Börnichen/Erzgeb. mit Gesamtausgaben in Höhe von 14.170,52 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 8.502,31 Euro. Diese Maßnahme beinhaltet im Inneren des Gebäudes Estrich-. Putz- und Malerarbeiten sowie die räumliche Abtrennung des Waschbeckens im Aufbahrungsraum. Außerdem werden die Fenster sowie die Außenbeleuchtung erneuert und die sichtbaren Holzelemente des Daches instandgesetzt.
Ausschreibungen sind jeweils geplant.
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